Für die Vorbereitung und Durchführung der Trauerrede berechne ich einen Ausgleich von
525 EUR*
Darin enthalten sind:
Dazu kommt eine Fahrtkostenpauschale außerhalb Offenburgs in Höhe von 45,00 EUR*.
*Für Trauerreden außerhalb der Ortenau gelten andere Konditionen nach Absprache
Eine Stornierung des Auftrags ist bis zum Termin des Vorgesprächs kostenfrei möglich. Danach erlaube ich mir einen Ausgleich für meine Aufwendungen in Höhe von 150,00 EUR zu berechnen.
Zubuchbare Leistungen:
Die Abrechnung erfolgt i.d. Regel direkt über mich.
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