Honorar Trauerrede

Für die Vorbereitung und Durchführung der Trauerrede berechne ich einen Ausgleich von 

525 EUR* 

Darin enthalten sind:

  • das gemeinsame Vorgespräch mit den Angehörigen  
  • Begleitung vom Auftragseingang bis zum Tag der Trauerfeier
  • die Ausarbeitung der Rede
  • Abstimmung mit dem Bestattungsinstitut und der Friedhofsverwaltung; sonstige Korrespondenz
  • Rede und Begleitung an der gesamten Trauerfeier
  • Das Geleit zum Grab

Dazu kommt eine Fahrtkostenpauschale außerhalb Offenburgs in Höhe von 45,00 EUR*. 

*Für Trauerreden außerhalb der Ortenau gelten andere Konditionen nach Absprache

Eine Stornierung des Auftrags ist bis zum Termin des Vorgesprächs kostenfrei möglich. Danach erlaube ich mir einen Ausgleich für meine Aufwendungen in Höhe von 150,00 EUR zu berechnen. 

Zubuchbare Leistungen:

  • Rede in gedruckter und einfach gebundender Ausführung als Erinnerung: 40 EUR
  • *Findet die Urnenbeisetzung nicht am Tag der Trauerfeier statt, komme ich gerne ein zweites Mal. Honorar für diesen separaten Auftrag werden individuell vereinbart zzgl. Fahrtkosten.
  • Anschließende Trauerbegleitung

Die Abrechnung erfolgt i.d. Regel direkt über mich. 

 

Honorar Trauerbegleitung
Einzelsitzung à 60 Minuten: 95,00 EUR zzgl. Fahrtkosten*

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